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Im Lexikon werden die Grundaussagen des Heiligtums der Sieben Göttinnen unter Hinweis auf die Posts im Hauptblog authentisch wiedergegeben.

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Im Unterblog Heiligtum der Sieben Göttinnen FAQ werden Häufig gestellte Fragen /Frequent Asked Questions beantwortet:

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Samstag, 15. Januar 2011

Scheidung

Unter Scheidung versteht man die Trennung von Teilen, die zuvor ein Ganzes oder Gemeinsames gebildet haben.  Unmittelbar kann dies nur für ein Sein gelten. Etwas, was ein Ganzes ist, wird aufgelöst, um künftig zwei oder mehr zu sein. Für alles, was lebt, kann der Begriff der Scheidung nur im übertragenden Sinn verwandt werden. Denn alles Leben ist stets das Ergebnis eines Werdens, also eines aufgrund vorliegender Information abgestimmten Zusammenwirkens einzelner Teile, die im Augenblick des jeweiligen Bewirkens das Leben entstehen lassen, tragen und fortführen. Die hier jeweils erfolgende Verbindung von Teilen zu einem Ganzen ist nur augenblicklich und kann als Ganzes auch nur von dem so hergestellten Ergebnis her begriffen werden. Tatsächlich bleiben die Teile einzelne Teile, als welche sie auch sogleich wieder betrachtet werden, wenn sie ihre Funktion im Hinblick auf den Prozess erledigt haben. Die Kraft indessen, die das Zusammenwirken und damit auch das Entstehen des Lebens ermöglicht, ist die die Welt belebende allgemeine Lebenskraft, die wir als Kraft der Göttin personalisieren. Diese Kraft vereint im Sinn des göttlichen Willens das Einzelne zum Ganzen und führt damit zur eigentlichen Vereinigung, so dass die Scheidung dann wiederum als Auflösung der Vereinigung verstanden werden kann.  Die das Leben begründende Kraft wird in jedem beteiligten Einzelnen zur Verlässlichkeit, die Scheidung ist deren Aufhebung. So besehen sind Verlässlichkeit und Scheidung das Wechselspiel des Lebens, die Verlässlichkeit lässt der Einzelnen abgestimmtes Verhalten sich zusammenfügen und die Scheidung hebt die Verbindung wieder auf, wenn das gerade Gewordene von einem neuen und damit anderen Werden verdrängt wird. Vereinigung und Scheidung sind daher notwendige Geschwisterpaare. Dies setzt sich im Virtuellen fort. Wenn Menschen sich aufgrund abgesprochener Information übereinstimmend verhalten, um etwas gesellschaftlich Gemeinsames zu bewirken, wirkt auch hier die belebende Kraft der Göttin, was indessen stets nur virtuell bleibt, weil der Mensch wegen seiner Freiheit jederzeit seine Mitwirkung entziehen kann und somit dem jeweils Bewirkten die Grundlage zu entziehen vermag. Nur solange der Willen der Beteiligten übereinstimmt, kann das zu Bewirkende so angesehen werden, als sei es wirklich – was seine Virtualität ausmacht. Die das Zusammenwirken hier ebenfalls bestimmende Verlässlichkeit oder auch Treue stellt sich nun als Anforderung an den seinen Willen frei bildenden einzelnen Menschen dar. Dies kann auch als ein moralisches Gebot begriffen werden, seine auf Mitwirkung bei anderen erweckten Erwartungen auch zu erfüllen, das Versprochene zu halten, womit vor allem seine Verantwortung korrespondiert. Da die Verlässlichkeit aus dem göttlichen Lebenswillen folgt, ist dies ein Gebot der Göttin. Hierdurch wird die Vereinigung ermöglicht. Der Entzug dieser von anderen Beteiligten erwarteten Mitwirkung wiederum ist die Scheidung.  Der Mensch selbst ist jederzeit frei zur Scheidung, das heißt er kann seine Versprechen brechen und die erweckten Erwartungen anderer enttäuschen, sich dem jeweils durch Vereinigung zu Bewirkenden entziehen. Das ist Folge seiner Willensfreiheit. Damit aber sind nicht die moralischen Anforderungen und vor allem nicht das Gebot der Göttin erledigt, das die Menschen zur Verlässlichkeit als dem allen Leben zugrunde liegenden Prinzip verpflichtet. Vor den Augen der Göttin, das sind die sich von der allgemeinen, die Welt belebenden Lebenskraft ableitenden Anforderungen, kann daher nur eine solche Scheidung Bestand haben, die wiederum mit dem allgemeinen Lebensprinzipien übereinstimmt. Das allgemeine Leben beruht zwar auf dem allgemeinen Plan und Willen der Göttin, wirkt sich aber an jedem Ort und zu jedem Augenblick in der Welt allein in jedem einzelnen Leben aus. Somit ist auch das Leben eines jeden Einzelnen Teil des allgemeinen Lebens, dem Leben der Göttin, und richtet sich die von ihm erwartete Mitwirkung gegen das eigene Leben, so steht das allgemeine gegen das einzelne Lebensprinzip und niemand kann verpflichtet werden, gegen sein eigenes Leben zu handeln. Dies ist ein Dilemma, das der Mangelhaftigkeit des menschlichen Lebens entspricht, denn der  Mensch ist ein Mangel- und Irrwesen, und aus dem Umstand folgt, dass der Plan der Göttin für das allgemeine Leben zwar vollständig ist (was als ihr Spiegelbild auch nicht anders sein kann), nicht indessen für das Leben des Einzelnen gilt – woran ansonsten bereits seine Freiheit scheitern würde. Aus diesem Grund ist jede Scheidung auch eine virtuelle und damit eine moralische Frage, in der auf die zwischen Menschen abgesprochenen Formen zurückgegriffen werden muss, wie bei Kündigungen, Aufhebungen oder Auflösungen. Dabei ist die Regel die Vereinigung, denn ohne diese könnten Menschen nicht zusammenleben und das biologische wie das virtuelle gesellschaftliche Leben sind ausschließlich Ergebnis der Vereinigung. Die Ausnahme ist, wenn jemand sich von seinen Zusagen zur Mitwirkung entbinden lassen will. Dies bedarf der Beteiligung der auf die Einhaltung der Zusage Vertrauenden und der Einhaltung der hierzu geschaffenen Formen. Auch findet die Möglichkeit, sich zu einem künftigen Verhalten zu verpflichten ihre Grenze an der Wahrheit. So kann sich niemand ewig oder auch nur für sein ganzes Leben verpflichten, denn eine Verpflichtung ist immer nur für einen Zeitabschnitt möglich, also innerhalb der Zeit und innerhalb des eigenen Lebens. Das gilt auch für die Liebe. Zur Liebe selbst kann sich niemand verpflichten, denn Liebe ist nur freiwillig möglich. Indessen kann man sich verpflichten, sich um Liebe zu bemühen, und gründet man hierauf ein Zusammenwirken, wie bei der Zeugung gemeinsamer Kinder, dann kann allein die Liebe zu anderen nicht von diesen hier entstandenen Verpflichtungen entbinden. Die Erwartungen müssen ebenso wie die Nöte des eigenen Lebens sortiert werden und erst hierdurch kann es zu einer Scheidung kommen, die auch vor den Augen der Anforderungen der Göttin Bestand hat. Das ist eine notwendige Folge der Verantwortung, durch die Freiheit erst zum Leben erweckt wird. Das das Leben ermöglichende Gebot der Verlässlichkeit, das die Menschen dazu verpflichtet, die in anderen erweckten Erwartungen zu erfüllen und wodurch erst die die Einzelnen verbindende Klammer zum Leben entsteht, führt in der Kehrseite dazu, dass ein Mensch ohne die anderen und deren Mitwirkung sich auch nicht den Verpflichtungen, seine Versprechen zu erfüllen, entziehen kann. Dies ist Ausdruck des allgemeinen Lebens, mit dem der Göttin Kraft die Welt belebt.­­­ Allein der Göttin und dem Erlebnis ihrer Göttlichkeit gegenüber ist der Mensch von allem anderen frei.

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